BUND Landesverband Saarland

Warndt soll Naturschutzgebiet werden

BUND Saar begrüßt Unterschutzstellung
Verband plädiert für eine sachlich ausgewogene Diskussion

 

Der BUND Saar begrüßt grundsätzlich die Ausweisung des Warndt als Naturschutzgebiet. Diese Unterschutzstellung ist die Konsequenz aus der Meldung des Warndt als so   genanntes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH). Mit der Ausweisung ergibt sich die Chance für die Entstehung und Entwicklung eines in Vielfalt geprägten großen Naturschutzgebietes im Saarland. In der zum Teil zu emotional geführten öffentlichen Diskussion über die Ausweisung und mögliche Nutzungseinschränkungen für die Bürger plädiert der BUND Saar für mehr Sachlichkeit.

Der BUND begrüßt es daher, dass von Seiten des saarländischen Umweltministers  Jost nochmals klargestellt wurde, dass die Bürgerinnen und Bürger aus dem Warndt nicht aus dem Schutzgebiet ausgeschlossen werden sollen und es auch mehr Zeit eingeben wird, um das Vorhaben in der Region zu diskutieren. Bis zu einem gewissen Maße kann der BUND einige Bedenken nachvollziehen, hält diese aber im Grunde für nicht gegeben und begründet.

„Wir haben mit den Warndt einen wahren Naturschatz im Saarland, der die höchsten europäischen Naturschutzanforderungen erfüllt und auf den wir zu Recht stolz sein können und auch sollten. Der Warndt gehört zu unserem Naturerbe und wir sind gemeinsam verpflichtet, ihn auch für die kommenden Generationen in dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zu bewahren. Eine Akzeptanz für diese Verantwortung und Vorhaben lässt sich aber nur erreichen, wenn die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden“, so Christoph Hassel, Landesvorsitzender des BUND Saar.

Der BUND Saar kann auch nicht erkennen, dass mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf über den Warndt eine Käseglocke gestülpt werden soll. Mit den Regelungen in der Verordnung soll die jetzige Nutzung festgeschrieben werden, die im übrigen ja zu diesem schützenswerten Zustand geführt hat. Auch kann der BUND Saar keine großen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger erkennen, etwa beim Beerenpflücken oder Pilzesammeln. Dies wird auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger möglich sein für den eigenen Verbrauch. Ausgeschlossen werden soll (wie bisher auch) lediglich eine gewerbliche Nutzung in diesem Bereich. Auch die Holznutzung im Warndt wird weiter möglich sein. Als zielführend würde der BUND Saar auch die Einrichtung eines begleitendes Monitoring erachten, bei dem nicht nur die Entwicklung der Natur begutachtet wird, sondern auch die Regelungsinhalte der Verordnung auf den Prüfstand kommen.

Der BUND Saar wird sich die Zeit nehmen und eine dezidierte Stellungnahme ausarbeiten. Etwa zu der Frage, wie der Warndtwald noch natürlicher werden kann, ohne dass es zu Einschränkungen bei der Nutzung kommt. Oder wie der Warndt bei gleichzeitig verantwortlicher und angemessener Teilhabe und Nutzung durch seine Bürgerinnen und Bürger bewahrt werden kann.

(Christoph Hassel)
Landesvorsitzender BUND Saar

 

 

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