OVG des Saarlandes verhindert vorerst Rodungsmaßnahmen im Saarbrücker Stadtwald
In der Auseinandersetzung um den Saarbrücker Stadtwald hat der BUND Landesverband Saarland e.V., vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB einen ersten Teilerfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit einer Zwischenverfügung vom 29.07.2024 (Az. 2 B 177/24) den Bebauungsplan 139.02.00 "Nördl. Stuhlsatzenhaus" der Stadt Saarbrücken bezüglich Baumfällungen und Rodungen vorläufig außer Vollzug gesetzt, bis über den am 27.09.2024 eingelegten Eilantrag entschieden ist.
Mit Unterstützung der Bürgerinitiative “Hanni bleibt!” und dem NABU Landesverband Saarland e. V. hatte die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte bereits am 20.09.2024 ein Normenkontrollverfahren beim OVG des Saarlandes eingeleitet und nunmehr am vergangenen Freitag ein Eilverfahren zur Verhinderung von Waldrodungen angestoßen.
In der rund 60-Seiten umfassenden Antragsbegründung legt die Kanzlei dar, weshalb der Bebauungsplan 139.02.00 "Nördl. Stuhlsatzenhaus" der Stadt Saarbrücken aus Sicht der Verbände fehlerhaft und somit unwirksam ist. Kritisiert werden insbesondere die unzureichenden Untersuchungen der Klimawirkungen des Vorhabens bei den Waldrodungen, die fehlende Berücksichtigung des hohen Flächenverbrauchs im Umweltbericht, die unzureichende Prüfung der wasserwirtschaftlichen Belange, sowie die fehlerhafte Behandlung des Artenschutzes. Zum Artenschutz haben die Vereinigungen ein Fachgutachten von einem renommierten Planungsbüro erstellen lassen, welches erhebliche Defizite bei der Sachverhaltsermittlung und der Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf verschiedene Tierarten feststellt.
Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, der das Verfahren gemeinsam mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann vor dem OVG des Saarlandes führt, freut sich über diese positive Zwischenentscheidung:
„Das OVG des Saarlandes zeigt mit seiner Zwischenentscheidung, dass es den Antrag des BUND Naturschutz und den Umweltschutz ernst nimmt und verhindert damit, dass bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren vollendete Tatsachen durch Waldrodungen geschaffen werden. Das begrüßen wir ausdrücklich!“
Wie das Verfahren am Ende ausgeht lässt sich aktuell noch nicht beurteilen. Die Verbände haben jedoch einige Problemstellen der Bauleitplanung aufgedeckt, mit denen sich das OVG des Saarlandes im Fortgang des Verfahrens auseinandersetzen wird.