Foto: BUND Saar

Normenkontrollklage zum Erhalt des St. Johanner Stadtwaldes
eingereicht

Der BUND Landesverband Saar hat heute in Absprache mit der Bürgerinitiative "Hanni bleibt" einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 “Nördlich Stuhlsatzenhaus“ beim zuständigen Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingereicht.

"Wir können nicht akzeptieren, dass eine große ökologisch wertvolle Waldfläche ohne konkrete Ansiedlungspläne gerodet werden soll, nur um Bundesfördermittel zu sichern", so Michael Grittmann, stellv. Vorsitzender BUND Saar.

Dieser wichtige Schritt wurde durch die finanzielle Unterstützung des NABU Saarbrücken und einer Vielzahl von Spenden aus der Bevölkerung ermöglicht. Um die voraussichtlichen Verfahrenskosten decken zu können bitten die Vereinigungen weiterhin um Spenden zur Unterstützung dieses wichtigen Anliegens.

Ziel der Normenkontrolle und eines bereits am 27.09.24 gestellten Eilantrages ist es, die geplante Rodung von Teilen des St. Johanner Stadtwaldes auf dem juristischen Weg zu verhindern. Aufgrund unvollständiger Unterlagen und Gutachten war der Saarbrücker Stadtrat nach Ansicht der Verbände nicht in der Lage eine sachgerechte Entscheidung zum Bebauungsplan “Nördlich Stuhlsatzenhaus“ zu treffen und die betroffenen Umweltbelange angemessen abzuwägen.

Die Verbände kritisieren, dass die beabsichtigte Rodung ohne konkrete Pläne und zunächst allein zur Sicherung von Bundesfördermitteln erfolgen soll. Sie sehen in dem Vorhaben ein erhöhtes Risiko für die bereits angespannte Hochwassersituation im Saarland und einen unverhältnismäßigen Eingriff in ein wertvolles Ökosystem und den Lebensraum von europarechtlich geschützten Arten.

Die Vereinigungen gehen davon aus, dass das OVG Saarbrücken den Bebauungsplan und die damit verbundenen Umweltgutachten einer gründlichen Prüfung unterziehen wird.

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