Foto: BUND Saar c/o M. Grittmann

BUND Saar legt Klagebegründung vor
Streit ums Linsler Feld geht in nächste Runde

Im Bezug auf den am 18.10.2024 erhobenen Normenkontrollantrag des BUND Saar gegen den von der Gemeinde Überherrn beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Industriegebiet Linsler Feld wurde jetzt von der Kanzlei Baumann eine ausführliche 240 Seiten umfassende Begründung der Klage vorgelegt. Nach der Ankündigung von SVolt, sich aus Europa zurückziehen zu wollen, ist es um die geplante Ansiedlung der Batteriefabrik ruhig geworden. Der im vergangenen Jahr beschlossene Bebauungsplan ist weiterhin in Kraft. Gegen diesen wurde vom BUND Saar eine Normenkontrollklage beim Oberveraltungsgericht (OVG) des Saarlandes eingereicht. Es gibt viele Gründe, diesen Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. So befindet sich das Plangebiet innerhalb der Wasserschutzzone III. Das Vorranggebiet für Naturschutz „Warndt“ grenzt unmittelbar an das Linsler Feld. Ein weiteres Vorranggebiet für Naturschutz („Eulenmühle-Welschwies) befindet sich in circa 1 Kilometer Luftlinie nordöstlich der Vorhabenfläche. Der gesamte Bebauungsplan leidet nach Ansicht des BUND an einer mangelnden Konfliktbewältigung und einem völlig unzureichenden Vorhaben- und Erschließungsplan. Die durchgeführte Alternativenprüfung ist fehlerhaft und widersprüchlich.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unvollständig und die Vorgaben des Artenschutzes werden nicht eingehalten (Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien sind unzureichend erfasst, die Vermeidungsmaßnahmen nicht ausreichend). Zudem fehlt eine Klimazielverträglichkeitsprüfung. Der Wasserhaushalt wird erheblich beeinträchtigt, das Vorhaben ist unvereinbar mit den Vorgaben des Wasserrechtes (fehlendes Abwasserkonzept, fehlende Kapazitäten der gemeindlichen Abwasserbehandlung, unzureichender Grundwasserschutz). Das Straßenbauvorhaben verstößt gegen die Wasserrahmenrichtlinie. Das Brandschutzkonzept und die Löschwasserversorgung sind unzureichend. Im Übrigen liegen zahlreiche Formfehler vor.

Dieses Gerichtsverfahren wurde ermöglicht durch Spenden von vielen Seiten, dabei in erster Linie von der Bürgerinitiative Friedrichweiler e.V., darüber hinaus von der Bürgerinitiative "Freunde des Linslerfelds" Überherrn sowie von den Landesverbänden des BUND und NABU.

 "Da sich dieses Verfahren noch in die Länge ziehen kann, sind wir auch weiterhin auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen", so Michael Grittmann, stellv. Vorsitzender des BUND Saar.
 

(Michael Grittmann)
Stellv. Landesvorsitzender BUND Saar

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