Hygienekonzept BUND Saar
Träger: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
– Landesverband Saarland e.V. (BUND Saar e.V.)
Die aktuelle Situation durch die Corona-Pandemie erfordert zusätzliche Maßnahmen zur eigenen und zur Sicherheit der Gesellschaft. Dabei werden die Hygienetipps und Verhaltensempfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Saarlandes und speziell die des saarländischen Kultusministeriums beachtet. Aktuelle Änderungen und die Vorgaben der örtlichen Behörden finden Eingang in die zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz Teilnehmer und der Bevölkerung.
Das vorliegende Konzept für Veranstaltungen im Haus der Umwelt und bei Veranstaltungen unter Leitung des BUND Saar und seiner Gliederungen trägt dieser Fürsorge Rechnung und wird vom BUND Saar und seinen Organen umgesetzt.
Dieses Hygienekonzept des BUND SAAR wird laufend an die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die durch das Ministerium gegebenen Vorlagen angepasst.
Stand: Stand: 03.04.2022
Konzeptrahmenbedingungen
- Dieses Konzept wurde geschrieben zum Zeitpunkt der Corona-Pandemie und berücksichtigt die verordneten Hygienemaßnahmen mit Stand vom Stand: 03.04.2022. Es wird den aktuellen Vorgaben der Regierung des Saarlandes angepasst.
- Es gilt für Veranstaltungen des BUND Saar und seiner Organe, die im Haus der Umwelt, bei Exkursionen oder an anderen Veranstaltungsorten
stattfinden.
Für den Einsatz des KunterBUNDmobils gibt es ein gesondertes Hygienekonzept.
Zielgruppen
- Mitglieder des BUND Saar
- Beschäftigte des BUND Saar
- Organe des BUND Saar
- Arbeitskreise, Workshops und Seminare des BUND Saar
- Organisationen und Nutzer des Seminarraums im Haus der Umwelt
- Mitgliederversammlungen und Zusammenkünfte des BUND Saar und seiner Organe an unterschiedlichen Örtlichkeiten
Hygienekonzept für Mitarbeiter und Besucher der Landesgeschäftsstelle des BUND Saar (LGS)
- Die Landesgeschäftsstelle des BUND Saar ist weiterhin für Publikumsverkehr gesperrt.
- Zugang zur Landesgeschäftsstelle haben Mitarbeiter, Vorstand und ehrenamtlich Tätige des BUND Saar
- Bei Sitzungsterminen und Veranstaltungen ohne Beteiligung eines hauptamtlich Tätigen ist ein Betreuer/Ansprechpartner der Veranstaltung namentlich und mit Kontaktdaten zu benennen.
Hygienekonzept für Veranstaltungen
- Es hat das Ziel, kontaktlos, hygienisch und vielseitig einsetzbar zu sein.
- Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorgaben sind, übersichtlich dargestellt, den Teilnehmer vor der Veranstaltung zugesandt oder ausgehändigt worden und werden während der Veranstaltung ausgehängt bzw. mitgeführt.
- Alle Gebote und Regeln, die derzeit im öffentlichen Leben gelten, sind auch während der Veranstaltung einzuhalten.
- Es dürfen ausschließlich Personen ohne Covid-19-verdächtige Symptome an der Veranstaltung teilnehmen.
- Für die Einhaltung der Richtlinien im Vorfeld ist die durchführende Organisation verantwortlich, auch für das Erstellen einer Teilnehmerliste. Sofern nicht der BUND Saar Veranstalter ist, ist ein Betreuer/Ansprechpartner namentlich und mit Kontaktdaten zu benennen.
- Von einem namentlich zu bestimmenden Betreuer der Veranstaltung werden die Teilnehmer auf die im Konzept dargestellten und bei der Veranstaltung geltenden Hygieneregeln und Maßnahmen hingewiesen.
- Die Referenten ermöglichen den Teilnehmern den Gebrauch von vorgehaltenem Desinfektionsmittel und halten sie dazu an, es zu nutzen.
Standardisiertes Ablaufschema zu Beginn einer Veranstaltung
- Führen einer Teilnehmer und Checkliste.
- Kontaktfreie Begrüßung bei Ankunft vor Betreten des Veranstaltungsraumes.
- Hinweis auf die Hygienebestimmungen und das ausgehängte Hygienekonzept.
1. Hinweis und Aufforderung zur Einhaltung der „Husten- und Nies- Regeln“.
2. Hinweis auf den aktuell geltenden Mindestabstand.
3. Hinweis auf Zuweisung eines Sitz-/Arbeitsplatzes.
Grundsätzliche Hygiene während der Veranstaltung
Alle Gebote und Regeln, die derzeit im öffentlichen Leben gelten, sind auch während der Veranstaltung einzuhalten.
- .[siehe persönliche Hygiene]
- Beschränkung der Teilnehmerzahl / Anpassung der Teilnehmerzahl auf die zur Verfügung stehende Raumgröße
- Feste Sitzordnung während der gesamten Veranstaltung.
- Feste Sitzordnung während der gesamten Veranstaltung.
- Der Sitzplatz im Raum ist auch gleichzeitig Ablageort der persönlichen Taschen, Jacken, etc., was gleichzeitig auch die Personalisierung des Sitzplatzes gewährleistet.
Persönliche Hygiene
- Mitbringen eines eigenen Mund-Nase-Schutzes durch die Teilnehmer bei Bedarf.
- Gründliches Reinigen der Hände mit Seife oder Desinfektionsmittel, bei Bedarf insbesondere nach dem Toilettengang und vor Kontakt mit anderen Personen und vor Mahlzeiten.
- Einhaltung der behördlich empfohlenen Atemhygiene (wie z. B. Husten und Niesen in die Armbeuge oder ins Taschentuch bei sofortiger Entsorgung).
- Vermeidung von Berührungen des Gesichts mit den Händen.
- Es dürfen ausschließlich Personen ohne Covid-19-verdächtige Symptome an der Veranstaltung teilnehmen. Bitte bleiben Sie der Veranstaltung fern, wenn Sie sich müde oder krank fühlen und unter Fieber, Husten, Halsschmerzen, Erkältungsbeschwerden oder Kurzatmigkeit und Atembeschwerden leiden und/oder eine Beeinträchtigung des Geschmacks- bzw. Geruchssinn bei sich feststellen.
Bei Veranstaltungen im Freien
Durch den ausschließlichen Aufenthalt unter freiem Himmel ist die virale Belastung der Umgebungsluft besonders gering.
Insbesondere die Sonneneinstrahlung sowie die durch Erwärmung der Luftmassen entstehende Thermik, und die durch den Wind
durchmischten und verwehten Aerosole sorgen für eine sehr gute und saubere Umgebungsluft.
Bei Veranstaltungen im Haus der Umwelt
Für den großen Besprechungsraum (1. Etage) ist aufgrund der Fläche je nach Bestuhlung eine maximale Gesamtpersonenzahl von 14 (Tische) bis 25 Personen (Reihenbestuhlung) festgelegt.
- Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der sanitären
Einrichtungen, Türgriffe, Arbeitsgeräte und Arbeitsflächen vor Beginn und im Anschluss an die Veranstaltung und bei Bedarf (Pausen, Verunreinigungen, etc.).
- Gelegenheit zum Händewaschen bei Veranstaltungsbeginn und – ende.
- Die genutzten Räume werden bei Bedarf, mindestens stündlich, gelüftet.
- Pausen werden mit Abstandseinhaltung durchgeführt.
Gelegenheiten zum Aufenthalt im Freien sollten genutzt werden.
Spezielle Regelungen zu Bewegungsabläufen und Ansprache
Der Abstand zwischen den Tischen und den Teilnehmern ist ausreichend mit Laufkorridor versehen.
Dokumentation
Die durchführende Organisation dokumentiert die Orte der Aktivitäten, die Anzahl der Teilnehmer und evtl. Teamkonstellationen bei Kleingruppen/Arbeitskreisen lückenlos. Die Kontaktdaten der buchenden Einrichtung und die Teilnehmerliste wird für die Dauer eines Monats nach der Veranstaltung für Rückfragen aufbewahrt und danach unter Anwendung der DSGV vernichtet.
Qualitätssicherung und Fortschreibung
- Auf Beschwerden von Mitarbeitern und Teilnehmern wird umgehend reagiert und die Einhaltung der Hygienestandards wird überprüft.
- Teilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Neue Erkenntnisse oder staatliche Auflagen werden fortwährend in das Konzept integriert.
Bei Buchung des Seminarraums im Haus der Umwelt oder Anmeldung zu einer Veranstaltung erhalten die anmeldenden Personen eine Kopie dieses Konzeptes und der aktuellen Hygieneverordnungen ausgehändigt/zugesandt.