BUND Landesverband Saarland

Lebendige Prims

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), am 22.12.2000 in Kraft getreten, schafft einheitliche Standards des Wasserrechts in allen EU-Mitgliedstaaten.

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Lebendige Prims

Das Projekt...

Bis 2015 soll ihr Ziel realisiert werden: den guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen.

Um diese anspruchsvolle Aufgabe beispielhaft umzusetzen, wurde das Modellprojekt "Lebendige Prims" ins Leben gerufen.

Die Projektlaufzeit läuft von 2005 - 2009. Die Kooperationspartner sind dabei:
--  das Ministerium für Umwelt des Saarlandes,--  der Lehrstuhl für Physikalische Geographie an der Universität des Saarlandes und der--  BUND Saar.Die Wahl des Primseinzugsgebietes beruht auf der besonderen Repräsentativität. Es liegt fast völlig im Saarland. Außerdem sind die Prims und ihre Nebenbäche sehr abwechslungsreich und bieten gute Beispiele für die verschiedenen Erscheinungsformen von Mittelgebirgsgewässern.Viele Infos über das Projekt in der Projekthomepage "Lebendige Prims".

Naturräumliche Gliederung im Prims Einzugsgebiet 

Ziele & Zustand

Das zentrale Ziel der Richtlinie ist der „gute Zustand“ für Oberflächen- und Grundwasserkörper bis zum Jahr 2015.
Gewässer dürfen nur so bewirtschaftet werden, dass sich ihr Zustand (z.B. ökologisch, chemisch und mengenmäßig) nicht verschlechtert (Verschlechterungsverbot).

Die Ziele in Stichworten:

  • Flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer,

  • Erreichen eines guten (ökologischen und chemischen) Zustands der Oberflächen wasserkörper

  • Erreichen eines guten ökologischen Potentials und guten chemischen Zustands für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer

  • Erreichen eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper

  • Reduzierung von Einleitungen prioritärer und gewässerrelevanter Stoffe

  • Kostendeckung der Wasserdienstleistungen
     

     

    Was ist der „gute Zustand“?

    Ein Oberflächengewässer befindet sich in einem guten Zustand, wenn es bestimmte  ökologische und chemische Kriterien erfüllt. Der ökologische Zustand betrachtet die morphologischen Gewässerstruktur usw.), den biologischen (z.B. Besiedlung)  sowie den chemisch-physikalischen (Wassergüte) Zustand der Gewässer. Er wird als „gut“ bezeichnet, wenn bestimmte, messbare Standards eingehalten werden.
    Der gute chemische Zustand liegt beispielsweise dann vor, wenn keine Grenzwertüberschreitung für bestimmte – von europäischen und nationalen Normen vorgegebenen - Stoffe auftreten.

    Der Zustand des Grundwassers wird als gut bezeichnet, wenn bestimmte chemische und mengenmäßige Kriterien erfüllt werden. Ein guter mengenmäßiger Zustand setzt voraus, dass nicht mehr Grundwasser entnommen wird, als sich auf natürlichem Wege nachbilden kann. Außerdem dürfen die grundwasserabhängigen Ökosysteme durch die Wasserentnahme nicht geschädigt werden.

    Eine Ausnahme stellen die künstlich bzw. erheblich veränderten Oberflächengewässer dar. Es handelt sich hierbei um durch den Menschen angelegte und durch ihn erheblich veränderte Oberflächengewässer (z. B. die Saar als Großschifffahrtsstrasse). Für sie muss lediglich das gute ökologische Potential erreicht werden, d.h. der bestmögliche Zustand, der unter den gegebenen Randbedingungen überhaupt erreichbar ist.

     

    Stand der WRRL im Saarland

    Das Saarland hat die in der EG-Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Maßnahmen, wie die Benennung der zuständigen Behörde, die nationale rechtliche Umsetzung, die Bestandsaufnahme und die Gefährdungsabschätzung für die meldepflichtigen Gewässer termingerecht abgeschlossen. Damit wurden auf administrativer Ebene des Teileinzugsgebietes Mosel und Saar die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in die bestehenden Verwaltungsstrukturen integriert und so der wasserwirtschaftlichen Planung eine zentrale Rolle eingeräumt.


    Rechtliche Umsetzung

    Nachdem die EG-WRRL im bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt wurde, wurde auch das Saarländische Wassergesetz entsprechend angepasst und durch eine notwendig gewordene Umsetzungsverordnung ergänzt:

    Saarländisches Wassergesetz    

     
    Landesverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL
     

     

Risikoanalyse

Bestandsaufnahme und Risikoanalyse nach Artikel 5 der WRRL im Saarland

Konsequenzen aus der Risikoanalyse

Die Risikoanalyse umschreibt die Wahrscheinlichkeit, ob ein Oberflächenwasserkörper bis 2015 den „guten Zustand“ bzw. das „gute ökologische Potential“ erreicht.

 

Bei der Risikoanalyse handelt es sich um einen ersten Schritt im Rahmen der WRRL für künftige Maßnahmenplanungen und Maßnahmenprogramme, dessen Hauptzweck es ist, den nach der Bestandsaufnahme durchzuführenden Arbeiten und Untersuchungen eine Zielrichtung zu geben.


Risikoanalyse

Unter Beachtung bereits laufender und geplanter Gewässerschutzmaßnahmen kann folgendes vorläufiges Ergebnis für das Saarland zusammengefasst werden:
Von den 3500 km Gewässerstrecke sind 1030 km oder 104 Oberflächenwasserkörper im Sinne der WRRL meldepflichtig.
Von diesen 1030 km sind 304 km Gewässerstrecke oder 28 Oberflächenwasserkörper als „gefährdet“ eingestuft. Das bedeutet, dass sie vermutlich die Umweltziele nach Artikel 4 der WRRL bis 2015 (guter Zustand) nicht erreichen werden.

224 km Gewässerstrecke oder 21 Oberflächenwasserkörper sind als Kandidaten für erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper eingestuft. Eine endgültige Entscheidung über die betreffende Einstufung erfolgt im Rahmen der Maßnahmenprogramme bzw. den Bewirtschaftungsplänen bis 2009. Als „erheblich verändert“ gelten beispielsweise Gewässerverrohrungen, massiver Ausbau, stauregulierte Gewässer für die Schifffahrt oder Seen im Hauptschluss von Fließgewässern. Karte 2

Von den 28 als „gefährdet“ eingestuften Oberflächenwasserkörpern erfolgte die Einstufung von 19 Oberflächenwasserkörper (240 km) infolge der Beeinträchtigungen der biologischen und chemischen Qualitätskomponenten. Dazu gehören Belastungen der Gewässerflora und –fauna, der Temperatur, des Sauerstoffgehalts und Salz-, Nährstoff-, PCB-, Schwermetalle und Pflanzenschutzmittelbelastungen.

Von den 28 als „gefährdet“ eingestuften Oberflächenwasserkörpern erfolgte die Einstufung von 6 Oberflächenwasserkörpern (44 km) infolge der Gewässerbelastungen, die aus der Landwirtschaft resultieren.

Von den 21 Oberflächenwasserkörperkandidaten, die als „erheblich verändert“ eingestuft wurden, werden vermutlich 12 Oberflächenwasserkörper (169 km) das gute ökologische Potential nicht erreichen.

 

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