BUND Saar klagt gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Industriegebiet Linsler Feld"

Nach der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Industriegebiet Linsler Feld" zur Ansiedlung einer Batteriefabrik von SVOLT am 09.09.2024 und der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung am 26.08.2024 ist dieser B-Plan jetzt rechtskräftig und es besteht ein Jahr Zeit, um mit einer Normenkontrollklage dagegen vorzugehen. Mittlerweile hat SVOLT angekündigt, sich aus Europa zurückzuziehen. Es wurde auch noch kein Antrag nach dem Bundesimmisssionsschutzgesetz auf eine Baugenehmigung gestellt. Jetzt bleibt abzuwarten, wie sich der Gemeinderat in Überherrn verhält. Eine Möglichkeit wäre eine Rückabwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Auch könnte die Ausgliederung des Linsler Feldes aus dem Landschaftsschutzgebiet rückgängig gemacht werden. Da wir nicht genau wissen, ob das zögerliche Verhalten von SVOLT vielleicht nur ein Trick ist, um uns in Sicherheit zu wiegen, hat der BUND Saar die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte damit beauftragt, beim OVG einen Normenkontrollantrag gegen den B-Plan "Industriegebiet Linsler Feld" einzureichen. Die Bürgerinitiativen in Friedrichweiler und Überherrn haben das notwendige Geld dafür eingesammelt. Der BUND Saar wird mit der Kanzlei Baumann das weitere Vorgehen beraten. Da wir nicht absehen können, welche weiteren juristischen Schritte erforderlich sein werden, sind wir noch auf Spenden angewiesen.
Unser Spendenkonto:
BUND Saar
IBAN DE32 5905 0101 0067 0721 32
Verwendungszweck: Linsler Feld
Vielen Dank.